Die Schiedsstelle der Gemeinde Mülsen
Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsische Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG) regelt in § 2, dass die Gemeinden zur Errichtung von Schiedsstellen verpflichtet sind. Diese sollen bei Streitfällen des täglichen Lebens nach dem Prinzip "Schlichten statt Richten" ein Schlichtungsverfahren anbieten.
Örtliche Zuständigkeit:
Die örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle Mülsen erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet Mülsen. Ausschlaggebend ist der Wohnort des Antraggegners. (§ 17 Abs. 1 SächsSchiedsGütStG).
Sachliche Zuständigkeit:
Jeder Einwohner der Gemeinde Mülsen kann sich
- in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art,
- über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre entsprechend § 1 Abs. 2 des SächSchiedsGütStG und
- in strafrechtlichen Angelegenheiten vor Erhebung der Privatklage entsprechend §§ 1 Abs. 3 und 37 SächsSchiedsGütStG
an die gemeindliche Schiedsstelle wenden.
Die Schiedsstelle darf nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 – 3 SächsSchiedsGütStG u.a. nicht tätig werden:
- in Rechtsstreitigkeiten, die in Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen,
- die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben,
- an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Kontakt aufnehmen
In der Gemeinde Mülsen wurde durch Beschluss des Gemeinderates eine Schiedsstelle mit Dienstsitz St. Jacober Hauptstraße 128, 08132 Mülsen errichtet. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter und seinem Stellvertreter wie folgt wahrgenommen:
Friedensrichter: Andreas Wagner
Stellvertretender Friedensrichter: Andreas Kühn
Mögliche Terminvereinbarung:
telefonisch: 0151 724 51 152 (wochentags von 09:00 bis 18:00 Uhr)
per E-Mail: Schiedsstelle@muelsen.de
per Post: Gemeinde Mülsen, Schiedsstelle, St. Jacober Hauptstraße 128,
08132 Mülsen