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Reisedokumente für Kinder

Kinder benötigen für eine Reise ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für Ihr Kind können Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für Kinder keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden können. Vorhandene noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter genutzt werden.Unabhängig von der Restgültigkeit des Kinderreisepasses verliert der seine Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin abgebildeten Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Sollte eine Identifizierung nicht zweifelsfrei möglich sein, kann dies unter Umständen zu Rückweisungen bei der Einreise in andere Länder führen.

Es ist daher regelmäßig zu prüfen, ob eine Identifizierung des Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist oder ein neues Dokument beantragt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Mai digitale Lichtbilder verpflichtend sind.

Kontakt

Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Tel.: 037601 500-0
Fax: 037601 500-50
E-Mail: info@muelsen.de

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