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Wahlen


Alle Informationen zu den Wahlen im Jahr 2024 finden Sie hier.


 

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die nach Art. 38 des Grundgesetzes (GG) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Gemäß Art. 38 Absatz 2 GG sowie § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut § 13 BWahlG Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.


Links:


Wahltermin

Gemäß § 39 Abs. 1 GG findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen. In Abstimmung mit der Bundesregierung hatte der Bundespräsident den Wahltag zunächst auf Sonntag, den 28. September 2025 gelegt.

Der Bundeskanzler stellte am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag. Der Bundestag sprach dem Bundeskanzler dieses Vertrauen nicht aus. Daraufhin ersuchte der Bundeskanzler den Bundespräsidenten um die Auflösung des Bundestages.

Formell wurde der Bundestag am 27. Dezember 2024 vom Bundespräsidenten aufgelöst und gleichzeitig der Wahltag nunmehr auf 

Sonntag, den 23. Februar 2025 bestimmt.

Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Aus diesem Grund ist am 28. Dezember 2024 die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) in Kraft getreten. Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar. 


Die Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens 02.02.2025 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025 zugestellt.

Da der Wahlbenachrichtigungsbrief zwischen anderen Postsendungen wie z.B. Werbeprospekten leicht übersehen wird, bitten wir Sie in dieser Zeit um besondere Aufmerksamkeit beim Leeren Ihrer Briefkästen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können mithilfe des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online ab 30.01.2025 unter www.wahlschein.de/14524200 beantragt werden.

 

Die Briefwahl

Zum aktuellen Zeitpunkt müssen wir davon ausgehen, dass der Gemeinde Mülsen die Stimmzettel frühestens ab dem 07.02.2025 zur Verfügung stehen und damit auch erst das Versenden der Briefwahlunterlagen möglich ist. Aufgrund der kurzen Zeit von maximal 2 Wochen, die sowohl für den Versand als auch für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht, möchten wir Sie dazu anhalten die beabsichtigte Briefwahl an „Ort und Stelle“ in der Gemeindeverwaltung durchzuführen.

Das Briefwahlbüro im Verwaltungszentrum, St. Jacober Hauptstraße 128 in 08132 Mülsen hat dazu ab 10.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 10.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr                      
Dienstag, 11.02.2025
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag, 14.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Samstag, 15.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr
   
Montag, 17.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr


Wird glaubhaft versichert, dass einer oder einem Wahlberechtigten der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie oder er ihn verloren hat, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Ausschließlich dazu hat das Briefwahlbüro wie folgt geöffnet:

Samstag, 22.02.2025                 10:00 – 12:00 Uhr

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.


Kontakt

Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen

Tel.: 037601 500-0
Fax: 037601 500-50
E-Mail: info@muelsen.de

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